Ersatzwahl Mitglied der Kirchenpflege vom 4. Juli 2025
Für die aus der Kirchenpflege zurückgetretene Präsidentin Sibylle Gloor ist ein Kirchenpflegemitglied für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022-2026 zu wählen. In Anwendung von Artikel 6 der Kirchgemeindeordnung sowie §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 13. August 2025 Wahlvorschläge bei der Kirchenpflege einzureichen.
Andreas Schmid wurde am 7. Februar 2025 rechtmässig zum Präsidenten der Kirchenpflege gewählt. Damit blieb die Vakanz in der Kirchenpflege bestehen und soll nun aufgelöst werden.
Die amtierenden Mitglieder der Kirchenpflege finden Sie hier.