Benutzung der Chilestube

Grundsätzlich brauchen wir die Chilestube in erster Linie für unseren kichlichen Eigenbedarf, dann stellen wir sie aber auch für gemeinnützige Anlässe bzw. solche in öffentlichem Interesse, wie zum Beispiel von Aeugster Vereinen zur Verfügung - und natürlich auch für private Anlässe in direktem Zusammenhang mit einem Kasualgottesdienst wie beispielsweise einer Hochzeit.

Aufgrund der praktisch inexistenten Schallisolation findet jeder Chilestube-Anlass rein akustisch auch in den darüberliegenden pfarramtlichen Arbeits- und Privaträumen statt. Die Kirchenpflege ist als Vermieterin des Pfarrhauses verantwortlich für dortigen die Lebens- und Arbeitsbedingungen. Deshalb können wir die Chilestube für sonstige private Anlässe oder gar gewerbliche Zwecke leider nicht vergeben.

An Sonn- und Feiertagen bleibt die Chilestube grundsätzlich der Kirche vorbehalten.
Davon ausgenommen sind Anlässe, die in direktem Zusammenhang mit einem kirchlichen Anlass stehen, wie zum Beispiel Tauf- oder Hochzeitsaperos.

Mehr Details finden Sie im Merkblatt "Regelung und Gebühren für die Benutzung der Chilestube Aeugst" (Download unten).

Reservationsanfragen

Machen Sie sich erst mit unseren Bestimmungen (Download unten) über die Nutzung der Chilestube vertraut.

Regelung und Gebühren für die Benutzung der Chilestube Aeugst

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Knonauer Amt
Zürichstrasse 94
8910 Affoltern am Albis
Tel044 552 73 50
E-Mailkirche@ref-knonaueramt.ch

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